Bestehende Grundschuld bei neuer Finanzierung nutzen

Immobilienfinanzierungen gehen in der Regel mit einer Grundschuld einher, da sie im Grundbuch des betreffenden Objektes eingetragen werden. Auf diese Art und Weise verschafft sich die jeweilige Bank mehr Sicherheit. Wer die Immobilienfinanzierung im Laufe der vergangenen Jahre gewissenhaft getilgt hat, kann abschließend die Grundschuld löschen lassen und sich somit über eine unbelastete Immobilie freuen. Mitunter ist dies aber gar nicht so sinnvoll, denn insbesondere wenn man einen neuen Kredit aufnehmen möchte, stellt sich die Frage, ob man nicht besser die bestehende Grundschuld nutzen sollte.

Löschung bestehender Grundschuld gut überdenken

Eine durch eine Grundschuld abgesicherte Immobilienfinanzierung weist üblicherweise eine lange Laufzeit auf und ist erst nach einigen Jahren getilgt. Wenn dieser Zeitpunkt dann endlich eingetreten ist, ist dies natürlich ein freudiger Anlass, schließlich fällt eine regelmäßige Belastung endlich weg. Verbraucher vertreten dann mitunter die Meinung, dass die Grundschuld möglichst rasch gelöscht werden soll. Diese Entscheidung gilt es jedoch gut zu überdenken. Möglicherweise ist es ratsamer, die bestehende Grundschuld für einen neuen Kredit zu nutzen.

In Anbetracht des aktuell niedrigen Zinsniveaus bietet sich Verbrauchern gegenwärtig eine wahrhaft günstige Gelegenheit, einen Kredit aufzunehmen. Mitunter lohnt es sich eher, jetzt eine Finanzierung abzuschließen anstatt in den kommenden Monaten und Jahren zu sparen, um eine Anschaffung oder Investition zu tätigen. Die bestehende Grundschuld kann in diesem Zusammenhang als Sicherheit dienen und einen leichteren Zugang zu Fremdkapital ermöglichen. Ob der betreffende Kredit für die Immobilie oder andere Zwecke gebraucht wird, spielt dabei keine Rolle. Solche Immobilienkredite weisen oftmals besonders attraktive Konditionen auf, so dass es auf jeden Fall eine Überlegung wert sein sollte, die Grundschuld eines bereits getilgten Kredits zu nutzen. Wenn es um einen Umbau des Eigenheims oder eine neue Inneneinrichtung geht, bietet sich dies natürlich ohnehin an. Verbraucher sollten sich daher gegebenenfalls fachkundig beraten lassen und nicht vorschnell handeln.