Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist ein kostenloses Girokonto?
- 2 Was kostet ein Girokonto?
- 3 Wie eröffnet man ein Girokonto?
- 4 Wie funktioniert ein Girokonto?
- 5 Wie funktioniert der Dispositionskredit?
- 6 Wer darf über ein Girokonto verfügen?
- 7 Girokonto für Pensionisten
- 8 Girokonto für Selbständige/Freiberufler
- 9 Girokonto für Studenten
- 10 Girokonto für Vereine
Was ist ein kostenloses Girokonto?
Nicht alle Banken, die ein Girokonto zur Verfügung stellen, verlangen von ihren Kunden Kontoführungsgebühren. Darüber hinaus gibt es auch einige Angebote am Markt, die ein kostenloses Girokonto beinhalten. Wir möchten Sie gerne darüber informieren, worum es sich bei einem kostenfreien Girokonto handelt und welche Voraussetzungen es mitunter gibt, damit die Kostenfreiheit vorhanden ist.
Was ist ein kostenloses Girokonto?
Als kostenlose Girokonten werden solche Bankkonten bezeichnet, bei denen der Kunde keine Kontoführungsgebühren zahlen muss. Die Kostenfreiheit erstreckt sich also nicht auf sämtliche Leistungen des Girokontos, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme eines Dispositionskredites oder besondere Services, sondern ausschließlich auf die sonst zu zahlenden allgemeinen Kontoführungsgebühren. Beim kostenlosen Girokonto ist es also so, dass der Kunde weder eine fixe Grundgebühr zahlen muss, noch werden Buchungsposten in Rechnung gestellt. Am Markt sind es allerdings schätzungsweise weniger als zehn Prozent aller Kreditinstitute, die ein Girokonto anbieten, bei denen ein kostenloses Girokonto offeriert wird.
Es gibt nur wenige bedingungslos kostenlose Girokonten
Schaut man sich die am Markt angebotenen kostenlosen Girokonten an, so wird eines deutlich: Nur ganz wenige dieser Girokonten sind tatsächlich ohne Bedingungen kostenlos, also für alle Kunden. Deutlich in der Mehrheit sind hingegen solche Girokonten, die nur unter mindestens einer zu erfüllenden Voraussetzungen kostenfrei sind. Als Kunde sollten sich daher genau informieren, ob Sie beim jeweiligen Anbieter unter den geforderten Voraussetzungen überhaupt die Chance haben, ein kostenloses Girokonto zu nutzen.
Welche Voraussetzungen kann ein kostenloses Girokonto beinhalten?
Je nach Anbieter und Girokonto sind es insbesondere die folgenden Voraussetzungen, die in Verbindung mit der Kostenfreiheit eines Girokontos stehen können:
- Mindestens eine Gutschrift pro Monat
- Monatlicher Geldeingang in bestimmter Höhe
- Monatlicher Gehaltseingang in bestimmter Höhe
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, zahlt der Kunde auch hier die üblichen Kontoführungsgebühren.
Was kostet ein Girokonto?
Von Kreditinstituten hört man immer wieder, dass Girokonten aus deren Sicht defizitär sind. Die Kosten für die Leistungen des Girokontos mit dem gesamten Zahlungsverkehr sind für die Banken also angeblich höher als die Einnahmen. Daher müssen Kontoinhaber bei den meisten Girokonten Gebühren zahlen, die sogenannten Kontoführungsgebühren. Wir möchten gerne in diesem Beitrag die Frage beantworten, was ein Girokonto kostet und welche einzelnen Kostenfaktoren es geben kann.
Die Kontoführungsgebühren als Kostenfaktor
Den wesentlichen Kostenfaktor stellen beim Girokonto die Kontoführungsgebühren dar. Wie der Name bereits verrät, werden diese Kosten seitens der Bank berechnet, weil das Kreditinstitut dem Kunden die Kontoführung und somit die Teilnahme am Zahlungsverkehr ermöglicht. Zwischen den Banken gibt es allerdings teilweise drastische Unterschiede, was die Höhe der Kontoführungsgebühren angeht. Von monatlich über 30 Euro bis hin zum kostenlosen Girokonto sind nahezu alle Gebühren möglich. Besonders interessant sind natürlich sogenannte kostenfreie Girokonten, denn in diesem Fall verzichtet die Bank – meistens unter bestimmten Bedingungen – auf die Berechnung der Kontoführungsgebühren. Im Durchschnitt zahlen Kunden für ein Girokonto, dass nicht kostenlos geführt wird, eine monatliche Kontoführungsgebühr zwischen fünf und zehn Euro, demzufolge jährlich zwischen 60 und 120 Euro.
Kosten für Zusatzleistungen
Nicht alle Leistungen des Zahlungsverkehrs sind automatisch in den Kontoführungsgebühren enthalten. Manche Banken berechnen für besondere und zusätzliche Leistungen auch zusätzliche Gebühren, wie zum Beispiel:
- Einrichtung eines Dauerauftrages
- Änderung eines Dauerauftrages
- Rückgabe einer Lastschrift
- Belegschaften Überweisungen
- Einreichung von Schecks
- Bargeldeinzahlung auf fremdes Konto
Diese zusätzlichen Kostenarten sollten Sie im Hinterkopf haben, wenn Sie eine oder mehrere der zuvor aufgeführten zusätzlichen Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Dispozinsen als weitere mögliche Kosten
Nicht vergessen sollten Sie im Zusammenhang mit einem Girokonto, dass als Kostenfaktor nicht nur die Kontoführungsgebühren sowie Gebühren für zusätzliche Leistung anfallen können, sondern natürlich ist insbesondere der Dispozins ein weiterer erheblicher Kostenfaktor. Dies trifft natürlich nur unter der Voraussetzung zu, dass Sie einen Dispositionskredit in Anspruch nehmen bzw. Ihr Girokonto mit Zustimmung der Bank überziehen. Bei den Dispozinsen ist es so, dass sich diese nach wie vor auf knapp unter zehn Prozent im Durchschnitt bewegen. Falls Sie Ihr Konto also zum Beispiel über einen längeren Zeitraum hinweg mit 3.000 Euro in Anspruch nehmen, sollten Sie pro Jahr Zinsen von durchschnittlich rund 300 Euro zahlen müssen.
Sonderkonditionen für manche Kundengruppen
Bezüglich der Frage, was ein Girokonto kostet, möchten wir an dieser Stelle noch mögliche Sonderkonditionen erwähnen. Bei manchen Banken ist es so, dass bestimmte Kundengruppen entweder eine Ermäßigung bei den Kontoführungsgebühren erhalten oder das Girokonto wird sogar komplett kostenfrei. In erster Linie handelt es sich dabei meistens um die folgenden Kundengruppen:
- Schüler
- Studenten
- Auszubildende
- Firmen
- Selbständige
- Vereine
- Pensionisten
Es geht also vornehmlich um die jungen Kunden, denn fast alle Banken möchten die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen so für sich gewinnen, sodass die Geschäftsbeziehung vielleicht auch später noch erhalten bleibt. Eine weitere Möglichkeit ist dann das Girokonto für Selbständige/Freiberufler.
Wie eröffnet man ein Girokonto?
Das Girokonto wird heutzutage von den weitaus meisten Banken angeboten, sodass die Kontoeröffnung in aller Regel problemlos möglich ist. Wir möchten an dieser Stelle gerne auf die Frage antworten, wie man ein Girokonto eröffnet und bei welchen Kreditinstituten dies grundsätzlich möglich ist. Zudem gehen wir darauf ein, welche Beschränkungen es bezüglich einer möglichen Kontoeröffnung geben kann.
Wer bietet ein Girokonto an?
Ein Girokonto eröffnen können Sie bei den meisten Banken in Österreich bzw. Deutschland, denn eine Vielzahl von Kreditinstituten bietet dieses Konto an. Dies trifft insbesondere auf die sogenannten Universalbanken zu, zu denen insbesondere die folgenden Bankengruppen gehören:
- Großbanken
- Privatbanken
- Volks- und Raiffeisenbanken
- Sparda-Banken
- Sparkassen
- Direktbanken
In Österreich und Deutschland sind es sicherlich über 90 Prozent aller am Markt tätigen Banken, die unter anderem auch ein Girokonto zur Verfügung stellen. Der Weg der Kontoeröffnung hängt davon ab, ob die Bank ein Online-Konto anbietet oder es notwendig ist, die Kontoeröffnung in der Geschäftsstelle durchzuführen.
Wie eröffne ich ein Girokonto?
Es gibt im Prinzip zwei Wege, auf denen Sie – je nach Anbieter – ein Girokonto eröffnen können. Der erste Weg ist zwar der aufwändigste, aber für Sie als Kunden auch der einfachste, nämlich den Mitarbeiter in der Bank um die Kontoeröffnung zu bitten. In diesem Fall befüllt der Bankberater die notwendigen Angaben, die auf dem Kontoeröffnungsantrag erforderlich sind. Die meisten Kunden finden mittlerweile allerdings eine Alternative bequemer, nämlich die Kontoeröffnung über das Internet. Nicht nur Direktbanken, sondern mittlerweile auch zahlreiche Filialbanken bieten ihren Kunden zusätzlich die Möglichkeit, über deren Webseite ein Online-Konto zu eröffnen. Das Girokonto kann anschließend im Rahmen des Onlinebanking genutzt werden. Die Eröffnung eines solchen Girokontos als Online-Konto gliedert sich meistens in die folgenden Schritte:
- Kontoeröffnungsantrag (Formular) online ausfüllen
- Eröffnungsantrag online versenden oder ausdrucken und an die Bank senden
- Legitimation durchführen, beispielsweise per Video-Ident
- Zugangsdaten zum Konto erhalten
Es sind also nur wenige Schritte auf dem Weg zu einem neuen Girokonto, denn die Kontoeröffnung ist denkbar einfach. Zunächst machen Sie einige personenbezogene Angaben in dem zugehörigen Online-Formular, wie zu Beispiel Ihren Namen und Ihre Anschrift. Anschließend versenden Sie den ausgefüllten Antrag entweder online an die Bank oder per Post und können dann meistens gleichzeitig auch bereits das Postident-Verfahren zu Legitimation durchführen. Alternativ bieten mittlerweile einige Banken auch das Videoident-Verfahren an. In beiden Fällen erhalten Sie einige Zeit später Ihre Zugangsdaten, mit denen Sie sich fortan in Ihr Online-Konto einloggen können. Beim Postident-Verfahren in Österreich muss der Neukunde Kopien seiner Ausweisdokumente an die jeweilige Bank schicken. Manchmal ist jedoch auch möglich, bereits bei der Kontoeröffnung die entsprechenden Unterlagen hochzuladen. Am einfachsten ist jedoch das Videoident-Verfahren für eine schnelle und bequeme Legitimation.
Wer darf ein Girokonto eröffnen?
Grundsätzlich ist es in Österreich und Deutschland so, dass alle natürlichen und unter den gesetzlichen Vorgaben auch juristische Person ein Girokonto eröffnen dürfen. bei Minderjährigen ist es allerdings so, dass die gesetzlichen Vertreter der Kontoeröffnung zustimmen müssen. Die Bank muss in diesem Fall also darauf achten, dass in der Regel die Eltern damit einverstanden sind, dass Sohn oder Tochter ein Girokonto eröffnen lässt. Mittlerweile gibt es innerhalb der EU auch das Recht auf ein Bankkonto, das Konto für jedermann. Somit dürfen die Banken eine Kontoeröffnung nicht so einfach ablehnen, falls der Kunde bisher noch kein Konto bei einer anderen Bank hat.
Wie funktioniert ein Girokonto?
Das Girokonto ist das mit Abstand am häufigsten genutzte Bankkonto in Österreich und Deutschland und vermutlich auch weltweit. Dennoch wissen manche Kontoinhaber nicht genau, wie ein Girokonto eigentlich funktioniert. Wir möchten auf diese Frage eingehen und Sie über die Funktionsweise des Girokontos mit seinen Leistungen und Merkmalen informieren.
Worum handelt es sich beim Girokonto?
Das Girokonto ist ein sogenanntes Zahlungsverkehrskonto. Dies bedeutet, dass dieses Konto speziell darauf ausgerichtet ist, den täglichen Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Daher handelt es sich beim Girokonto auch um eines der wenigen Bankkonten überhaupt, die grundsätzlich sowohl im Haben als auch im Soll geführt werden können. Allerdings benötigt der Kontoinhaber die Zustimmung der Bank, dass das Konto ins Soll geraten darf. Zu diesem Zweck werden entweder Überziehungen geduldet oder es wird ein Dispositionskredit eingeräumt. Über das Girokonto laufen gewöhnliche Zahlungen, wie zum Beispiel Miete, Versicherungsbeiträge oder sonstige regelmäßige Ausgänge. Auf der anderen Seite wird auf dem Girokonto meistens ebenso das Gehalt, die Rente oder eine Ausbildungsvergütung verbucht.
Wie funktioniert das Girokonto?
Die Funktionsweise eines Girokontos ist sehr einfach zu erläutern. Vom Grundsatz her ist dieses Konto offen für sämtliche Zahlungen, die entweder als Belastung oder als Gutschrift verbucht werden. Wenn Sie also beispielsweise Ihr monatliches Gehalt auf dem Girokonto gutgeschrieben bekommen, erhöht sich die Habenseite. Weisen Sie Ihre Bank beispielsweise per Überweisung an, die Miete zu transferieren, wird das Konto demzufolge belastet. Das Girokonto nimmt also sowohl Gutschriften entgegen als Lastschriften bzw. Zahlungsausgänge, sofern diese sich im mit der Bank vereinbarten Rahmen bewegen.
Welche Leistungen und Merkmale beinhaltet das Girokonto?
Zur Funktionsweise des Girokontos gehört auch, dass Sie das Konto auf mehrere Arten nutzen können. Da das Girokonto dem Zahlungsverkehr dient, gibt es insbesondere verschiedene Formalien, mittels derer Sie eine Zahlung veranlassen können. Zu nennen sind hier insbesondere:
- Beleghafte Überweisung
- Beleglose Überweisung (Online-Banking)
- Lastschriften
- Dauerauftrag
- Bargeldverfügung
Die Bargeldverfügung findet beim Girokonto meistens über den Geldautomaten statt, an dem Sie mittels Ihrer Bank- oder Kreditkarte Bargeld verfügen können. Sämtliche Verfügungen werden dem Girokonto belastet, sodass sich der Sollsaldo erhöht. Beim Girokonto findet also stets eine Verrechnung zwischen Gutschriften und Belastungen statt, woraus sich der jeweils aktuelle Kontosaldo ergibt.
Wo kann ich ein Girokonto eröffnen?
Eröffnen können Sie ein Girokonto bei jeder Bank, die ein solches Zahlungsverkehrskonto anbietet. Dies trifft sowohl auf die weitaus meisten Filialbanken als auch auf Direktbanken zu. Um das Girokonto eröffnen zu lassen, müssen Sie einen sogenannten Kontoeröffnungsantrag ausfüllen und dabei einige persönliche Daten angeben. Wichtig ist zudem die Legitimierung, denn die Kreditinstitute dürfen ein Bankkonto nur auf real existierende Personen eröffnen, die ihre Identität nachweisen müssen.
Wie funktioniert der Dispositionskredit?
Das Girokonto ist nicht nur ein Zahlungsverkehrskonto, auf dem Gutschriften und Belastungen verbucht werden können. Darüber hinaus beinhalten die Girokonten heutzutage noch einige weitere Leistungen und Funktionen, wie zum Beispiel, dass der Kontoinhaber mit seiner Bankomatkarte an Geldautomaten Bargeld verfügen kann. Eine weitere Leistung des Girokontos besteht oftmals darin, dass der Kunde mit der Bank einen Dispositionskredit vereinbaren und anschließend nutzen kann. Zu genau diesem Dispokredit möchten wir Sie im Folgenden informieren und dabei zum Beispiel die Fragen beantworten, worum es sich beim Dispositionskredit handelt, wie die Kreditlinie funktioniert und was Sie in dem Zusammenhang beachten sollten.
Was ist der Dispositionskredit?
Der Inhalt des Dispositionskredites lässt sich mit etwas Geschick bereits vom Namen herleiten. Es handelt sich demzufolge um einen Kredit, der dem Kunden zur Disposition zur Verfügung steht. Dies bedeutet, der Kontoinhaber kann auf eine Kreditlinie zurückgreifen, falls er sich einmal in einem Liquiditätsengpass befindet. Der Dispokredit ist demzufolge kein klassischer Kredit, wie zum Beispiel der Ratenkredit oder der Immobilienkredit, bei dem der Kunde eine feste Summe ausgezahlt bekommt und diese im Zuge der Raten zurückzahlen muss. Stattdessen räumt die Bank dem Kontoinhaber mit dem Dispositionskredit einen Kreditrahmen auf dem Girokonto ein, der genutzt werden kann oder auch nicht. Kosten entstehen beim Dispositionskredit nämlich erst dann, wenn dieser tatsächlich in Anspruch genommen wird und sich der Kontosaldo im Soll befindet.
Wie funktioniert der Dispositionskredit?
Die Funktionsweise des Dispositionskredites ist sehr einfach, transparent und im Grunde für jeden Kunden verständlich. Zunächst einmal vereinbaren Sie mit der Bank, wie hoch die Kreditlinie als Dispositionskredit sein soll, die auf Ihrem Girokonto bereitgestellt wird. In der Regel dauert es nur wenige Stunden, bis die Bank – natürlich bei ausreichender Bonität – Ihnen den Dispositionskredit eingesteuert hat. Im Folgenden werden Sie nach einigen Wochen, Monaten oder Jahren bewusst gar nicht mehr mitbekommen, dass der Dispositionskredit existiert. Innerhalb des vereinbarten Kreditrahmens können Sie Ihr Girokonto nämlich genauso im Haben wie auch im Soll führen. Ob und in welchem Umfang Sie den Dispositionskredit nutzen, entscheiden Sie ganz alleine, nämlich durch Ihre Verfügung vom Konto.
Zur Funktionsweise des Dispositionskredites gehört auch, dass Kosten nur dann entstehen, wenn Sie den Kreditrahmen tatsächlich in Anspruch nehmen. Haben Sie beispielsweise mit Ihrer Bank einen Dispositionskredit in Höhe von 3.000 Euro vereinbart und beträgt Ihr Kontosaldo auf dem Girokonto momentan 250 Euro im Haben, fallen für den Dispositionskredit auch keine Kosten an. Dies ändert sich erst, wenn der Saldo im Minus ist und Sie demzufolge den Dispositionskredit beanspruchen. In diesem Fall findet eine taggenaue Zinsberechnung statt. Dies bedeutet, die Dispozinsen werden nur für Tage berechnet, an denen der Dispositionskredit tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dann sind die Dispozinsen allerdings relativ teuer, denn nach wie vor kostet ein Dispositionskredit durchschnittlich knapp zehn Prozent an Jahreszinsen.
Wer erhält einen Dispositionskredit?
Eine interessante Frage im Zusammenhang mit dem auf dem Girokonto zur Verfügung gestellten Dispositionskredit ist auch, wer diesen Kreditrahmen grundsätzlich überhaupt erhält. In erster Linie ist es abhängig von der Bonität des Kunden, ob die Bank einen Dispositionskredit einräumt oder nicht. In aller Regel sind es die folgenden Voraussetzungen, die Sie erfüllen sollten, wenn Sie einen Dispositionskredit haben möchten:
- 18 Lebensjahr vollendet
- Wohnsitz in Österreich/Deutschland
- Regelmäßiges Einkommen aus abhängiger Beschäftigung
- Keine negative Einträge in der KSV oder Schufa
Im Grunde steht der Dispositionskredit also zusammengefasst allen Volljährigen zur Verfügung, die über regelmäßige Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit verfügen sowie als Auszubildende eine Ausbildungsvergütung oder als Rentner eine Rente beziehen. Ferner vergeben die meisten österreichischen und deutschen Banken Dispositionskredite nur an Kunden, die ihren Wohnsitz ebenfalls in Österreich bzw. Deutschland haben. Ein negativer Eintrag einer Auskunftskartei wie der KSV (Kreditschutzverband) oder Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sollte zudem nicht vorhanden sein, denn dieser führt häufig dazu, dass der Antrag auf einen Dispositionskredit abgelehnt wird.
Wer darf über ein Girokonto verfügen?
Eine interessante Frage im Zusammenhang mit dem Girokonto besteht darin, wer eigentlich grundsätzlich dazu berechtigt ist, Verfügungen vom Konto vorzunehmen. Zwar gibt es diesbezüglich eindeutige Regelungen, aber manche Kontoinhaber wissen dennoch nicht, wer Verfügungen vornehmen darf und welche Einschränkungen und Unterschiede es beispielsweise zwischen dem Kontoinhaber und den Verfügungsberechtigten gibt.
Kontoinhaber haben die volle Verfügungsgewalt
Die volle und somit uneingeschränkte Verfügungsgewalt haben bei einem Girokonto auf jeden Fall die jeweiligen Kontoinhaber. Allerdings kann es an dieser Stelle bereits eine Einschränkung geben, denn es ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Einzel- oder Gemeinschaftskonto handelt. Beim Einzelkonto gibt es ohnehin nur einen Kontoinhaber, sodass dieser natürlich auch die uneingeschränkte und alleinige Verfügungsgewalt über das Girokonto hat. Etwas anders kann die Situation bei einem Gemeinschaftskonto aussehen. Hier kommt es zunächst einmal darauf an, ob es sich um ein sogenanntes ODER- oder um ein UND-Konto handelt. Beim ODER-Konto ist es so, dass alle Kontoinhaber alleine und unabhängig von den anderen Kontoinhabern entscheiden können, welche Verfügungen vorgenommen werden. Auch Änderungen am Konto können in diesem Fall von einem Kontoinhaber alleine veranlasst werden, bis auf eine Ausnahme, nämlich die Auflösung des Kontos.
Bei einem ODER-Konto hat der einzelne Kontoinhaber sogar die Möglichkeit, den bisherigen Mitkontoinhaber – natürlich in Vereinbarung mit der Bank – entfernen zu lassen. Eine andere Situation bezüglich der Verfügungsgewalt zeigt sich allerdings bei einem sogenannten UND-Konto. Dies tritt häufig bei Erbengemeinschaften auf, denn dann soll gewährleisten, dass eben kein einzelner Kontoinhaber alleinige Entscheidungen treffen kann. Das UND-Konto ist allerdings relativ umständlich, denn in diesem Fall darf ein Kontoinhaber alleine nicht einmal eine Überweisung von zehn Euro veranlassen. Stattdessen müssen immer alle Kontoinhaber der jeweiligen Transaktion oder der Änderung am Konto zustimmen.
Was darf ein Kontoinhaber?
Wie eingangs bereits erwähnt, dürfen Kontoinhaber uneingeschränkt über das Konto verfügen. Dies bedeutet, dass der oder die Kontoinhaber unter anderem die folgenden Änderungen veranlassen oder Verfügungen im Zusammenhang mit dem Girokonto vornehmen dürfen:
- Bargeldverfügungen
- Dispositionskredit nutzen
- Dispositionskredit beantragen
- Verfügungsberechtigte ernennen
- Konto auflösen
- Weitere Kontoinhaber dazu nehmen oder Kontoinhaber streichen
Nicht immer möchte der Kontoinhaber die alleinige Verfügungsgewalt über das Girokonto haben, sodass er bewusst sogenannte Verfügungsberechtigte ernennt.
Wer sind Verfügungsberechtigte und was dürfen sie?
Als Verfügungsberechtigte werden bei einem Girokonto im allgemeinen Sprachgebrauch die Personen bezeichnet, die vom Kontoinhaber dazu bestimmt wurden, bestimmte Verfügungen im Zusammenhang mit dem Bankkonto vornehmen zu dürfen. Streng genommen ist natürlich auch jeder Kontoinhaber Verfügungsberechtigter, was sich automatisch aus der Kontoinhaberschaft ergibt. In der Praxis handelt es sich bei Verfügungsberechtigten oftmals um Kinder oder sonstige Verwandte der bzw. des Kontoinhabers. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass Verfügungsberechtigte tatsächlich nur eine einfache Verfügungsgewalt vornehmen dürfen. Das bedeutet, dass der Verfügungsberechtigte zum Beispiel Überweisungen tätigen und mit seiner Bankomatkarte Bargeld abheben darf. Manche Dinge, die der Kontoinhaber veranlassen darf, stehen dem Verfügungsberechtigten allerdings nicht zu, wie zum Beispiel:
- Andere Verfügungsberechtigte ernennen
- Dispositionskredit beantragen
- Konto auflösen
- Sondervereinbarungen mit der Bank ändern
Die Befugnisse der Verfügungsberechtigten beschränken sich auf einem Girokonto also vor allen Dingen darauf, übliche Transaktion im Rahmen des Zahlungsverkehrs durchzuführen, wie zum Beispiel Überweisungen oder Daueraufträge, aber auch die Bargeldverfügung am Automaten sowie das bargeldlose Zahlen in Geschäften sind selbstverständlich erlaubt.
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Ist ein Pensionskonto etwas Besonderes?
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