Kreditvermittlung

Kreditvermittlung mit Hilfe eines KreditvermittlersWer einen Kredit benötigt, um beispielsweise einen finanziellen Engpass zu überbrücken oder eine Anschaffung zu tätigen, muss sich nicht zwingend auf die Suche nach einer Finanzierung begeben und im Zuge dessen zahllose Kredite vergleichen. Stattdessen kann man sich auch einfach an einen Kreditvermittler wenden, der die Kreditvermittlung übernimmt und gewerblich betreibt. Künftige Kreditnehmer können auf diese Art und Weise die Dienste eines Experten in Anspruch nehmen und müssen sich selbst um nichts kümmern. Eine Kreditvermittlung bietet dem potentiellen Kreditnehmer folglich ein Maximum an Komfort und nimmt diesem sämtliche Arbeit ab, die mit der Suche nach einer geeigneten Finanzierung üblicherweise in Zusammenhang steht.

Wenn Verbraucher die Suche nach einem Kredit in die Hände einer anderen Person legen, ersparen sie sich selbst zwar eine Menge Arbeit, laufen aber gleichzeitig Gefahr, betrogen zu werden. Wer sich für eine professionelle Kreditvermittlung entscheidet und sich in keinster Weise mit dem Thema Kredite auseinandersetzt, geht demnach ein hohes Risiko ein und muss sich blind auf den Kreditvermittler verlassen. Arbeitet dieser unseriös und vermittelt beispielsweise ausschließlich Kredite bestimmter Institute, zieht der Verbraucher keinen Nutzen aus der professionellen Kreditvermittlung, sondern muss stattdessen mit negativen Folgen rechnen. Einige schwarze Schafe betreiben überhaupt keine Kreditvermittlung und wollen lediglich das Honorar abkassieren.

Kreditvermittlung in Deutschland und Österreich

Um Verbraucher vor einem solchen Szenario zu schützen, sehen die Gesetzgeber der meisten Länder strenge rechtliche Regeln vor, die die Rahmenbedingungen einer gewerblichen Kreditvermittlung vorgeben. In Österreich und Deutschland ist dies ebenfalls der Fall, sodass sich der Staat hier um einen maximalen Verbraucherschutz in Sachen Kreditvermittlung bemüht.

So darf ein Kreditvermittler ohne amtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde in der Bundesrepublik Deutschland nicht tätig werden. Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis, die gemäß § 34c Abs. 1 Nr.1 Gewerbeordnung vorgeschrieben ist, sind geordnete Vermögensverhältnisse und eine entsprechende Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Nur wer dies vorweisen kann, darf in Deutschland eine Kreditvermittlung gewerblich anbieten. Darüber hinaus gelten in Deutschland bestimmte gesetzliche Bestimmungen für gewerbliche Kreditvermittler. Diese unterliegen somit gewissen Sonderbestimmungen und Richtlinien für Makler.

Aber auch in Österreich bestehen für die gewerbliche Kreditvermittlung strenge Vorschriften, die vor allem dem Schutz von Verbrauchern dienen. Demnach gilt für sogenannte Personalkreditvermittler in der Alpenrepublik das Maklergesetz. Zudem ist juristisch verankert, dass eine ordnungsgemäße Kreditvermittlung einen schriftlichen Vertrag erfordert, der gewisse Mindestangaben enthalten muss. Darüber hinaus beschränkt der österreichische Gesetzgeber die Gültigkeit eines solchen Vermittlungsvertrags auf vier Wochen.

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Wie ist der Ablauf bei einem Kreditvermittler?

Verbraucher, die eine professionelle Kreditvermittlung in Anspruch nehmen möchten, müssen sich mit diesem Anliegen lediglich an einen Kreditvermittler wenden. Hierbei sollte man berücksichtigen, dass die Vermittlung von Krediten ausschließlich von anerkannten Kreditvermittlern durchgeführt werden darf und bei diesen in besten Händen ist. Ein unabhängiger Kreditvermittler kann den mitunter recht komplexen Kreditvergleich für seinen Kunden übernehmen und diesem so helfen, die beste Finanzierung zu finden.

In einem ersten Schritt erläutert der künftige Kreditnehmer seinen Kreditwunsch und macht verschiedene Angaben, die für Banken im Rahmen der Kreditvergabe von Belang sein könnten. Der Kreditvermittler setzt anschließend einen entsprechenden Kreditvermittlungsvertrag auf, in dem sämtliche Rechte und Pflichten der Beteiligten definiert werden. So wird auch das Honorar für die Kreditvermittlung auf diese Art und Weise schriftlich festgehalten.