Im Alter den Alltag nicht mehr selbständig bewältigen zu können und in Folge einer Erkrankung, nach einem Unfall oder schlicht und ergreifend durch Altersschwäche pflegebedürftig zu werden, dürfte für die meisten Menschen eine regelrechte Horrorvorstellung sein. Nichtsdestotrotz lässt sich dies oftmals nicht vermeiden, denn mit fortschreitendem Alter wird der Körper immer anfälliger und entwickelt somit häufig gewisse Gebrechen.
Falls zu den gesundheitlichen Sorgen noch finanzielle Nöte dazu kommen, ist die Tragödie in der Regel perfekt. Betroffene haben dann nicht selten den Eindruck, ihr Leben läge in Trümmern und verlieren aus diesem Grund den Lebensmut. Während man seine Gesundheit im Alter nur bis zu einem gewissen Grad beeinflussen kann, lassen sich finanzielle Sorgen durch eine adäquate Vorsorge im Vorfeld verhindern. Hier kommt die Pflegeversicherung ins Spiel, die in vielen Ländern, wie zum Beispiel Österreich und Deutschland, einen wesentlichen Bestandteil des Sozialversicherungssystems darstellt.
Die zentrale Aufgabe der Pflegeversicherung besteht in der Absicherung einer etwaigen Pflegebedürftigkeit. Kommt es bei dem Versicherten zum Ernstfall, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine adäquate Pflege. Erwerbstätige zahlen für gewöhnlich einen gewissen Anteil ihres Einkommens in die Pflegeversicherung ein, die somit als Maßnahme zur Pflegevorsorge dient.
Gesetzliche und private Pflegeversicherungen
Im Allgemeinen differenziert man zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung. Während es sich bei der gesetzlichen Pflegeversicherung grundsätzlich um eine Pflichtversicherung handelt, gehören private Pflegeversicherungen zu den freiwilligen Privatversicherungen.
Da viele Menschen die Altersarmut fürchten und aus diesem Grund bereits frühzeitig vorsorgen möchten, hat sich diesbezüglich ein großer Markt gebildet. Immer mehr private Pflegeversicherungen und Pflegezusatzversicherungen drängen auf den Markt und versprechen maximalen Versicherungsschutz im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Die gesetzliche und private Pflegeversicherung beschränkt sich aber nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, nur auf eine Pflegebedürftigkeit im Alter, sondern bieten während des gesamten Lebens umfassenden Versicherungsschutz.
Pflegeversicherungen in Deutschland und Österreich
Das Sozialversicherungssystem Deutschlands und Österreichs unterscheidet sich trotz einiger Gemeinsamkeiten in vielen Bereichen maßgeblich. Dies zeigt sich zum Beispiel in Sachen Pflegeversicherung, denn der deutsche und der österreichische Gesetzgeber machen hier vollkommen unterschiedliche Vorschriften.
Das deutsche Pflegeversicherungsgesetz, das im Elften Buch des Sozialgesetzbuches juristisch verankert ist, gibt vor, dass die Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert ist. Wer jedoch über eine private Krankenversicherung verfügt, muss bei seiner privaten Krankenkasse auch eine Pflegeversicherung abschließen und auf diese Art und Weise Maßnahmen zur Pflegevorsorge treffen. Ob man zusätzlich zu der Pflichtversicherung noch eine private Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung abschließt, ist dahingegen jedem Bundesbürger freigestellt.
In Österreich gestaltet sich die Sachlage vollkommen anders, denn in der Alpenrepublik handelt es sich bei der Pflegeversicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung der Pensionsversicherung. Wer in die Pensionsversicherung einzahlt, kann also zudem eine Pflegeversicherung abschließen und sich so gegen die Kosten für eine etwaige Pflegebedürftigkeit absichern, muss dies aber keineswegs verpflichtend tun. Unabhängig von dieser Pflegeversicherung werden in Österreich aber dem Bundespflegegeldgesetz entsprechend ein staatliches Pflegegeld und eine Familienhospizkarenz gezahlt. Diese Leistungen werden in Österreich durch die Kranken– oder Pensionsversicherung abgedeckt.