Für die meisten Menschen gehört der Urlaub zu den schönsten Zeiten des ganzen Jahres und ist somit ein echtes Highlight. Im Rahmen einer Reise kann man dem Alltag zumindest für eine Zeit lang entfliehen, Stress und Sorgen hinter sich lassen, sowie neue Länder und Kulturen kennenlernen. Wird die Vorfreude jedoch von einem Moment auf den anderen zunichte gemacht, da man die ersehnte Reise nicht antreten kann, ist die Enttäuschung groß. Eine Reiseversicherung ist also unbedingt notwendig – vorallem bei lang geplanten Reisen.
Dass man durch unvorhergesehene Ereignisse den geplanten Urlaub absagen und somit auf die Reise verzichten muss, sorgt aber nicht nur für Enttäuschung und Frust, sondern hat auch finanzielle Folgen. So muss man zwar nicht die Reisekosten tragen, aber im Gegenzug in vielen Fällen eine Entschädigung an den Reiseveranstalter zahlen, obwohl die Reise im Endeffekt überhaupt nicht angetreten wird. Folglich bedeutet ein solcher Fall auch finanzielle Einbuße, die es zu verschmerzen gilt. Dieses Vorgehen der Reiseveranstalter ist für Betroffene zwar ärgerlich, aber durchaus verständlich, schließlich wurden Reservierungen vorgenommen, die so kurzfristig nicht mehr rückgängig gemacht werden können.
Der Reiserücktritt und die finanziellen Folgen
Reisende können bis unmittelbar vor Antritt ihrer Reise von dem im Vorfeld abgeschlossenen Reisevertrag zurücktreten und den gebuchten Urlaub somit absagen. Eine plötzliche Erkrankung oder ein Notfall in der Familie sind hierfür häufige Gründe und lassen den lang ersehnten Urlaub ins Wasser fallen. Wer die Reise gar nicht erst antritt, muss den Reisepreis nicht entrichten, schließlich nimmt er die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch.
Nichtsdestotrotz bleibt ein kurzfristiger Reiserücktritt nicht ohne Folgen. Insbesondere finanziell kommt dieser dem Reisenden teuer zu stehen. Der Reiseveranstalter kann zwar nicht die Zahlung des vertraglich definierten Reisepreises verlangen, hat aber im Gegenzug einen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung. Da diese in der Regel dem vollen Reisepreis entspricht, macht dies für den Verbraucher keinen Unterschied. Im Falle eines Reiserücktritts muss man demnach für gewöhnlich den vollen Reisepreis als Entschädigung zahlen und hat somit erhebliche finanzielle Einbußen zu verschmerzen.
Reiserücktrittsversicherung schafft Abhilfe
In Anbetracht der Tatsache, dass der Fall der Fälle jeden ereilen kann, sodass dieser die gebuchte Reise im Endeffekt leider nicht antreten kann, sollten Verbraucher bereits bei der Buchung ihres nächsten Urlaubs vorsorgen und eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Im Rahmen einer solchen Versicherung ist der Versicherungsnehmer gegen die Kosten abgesichert, die ihm durch einen Reiserücktritt entstehen würden. Kann man die Reise nicht antreten, muss man demnach auch nichts bezahlen, weil in einer solchen Situation die Reiserücktrittsversicherung einspringt.
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet demnach Versicherungsschutz gegen die Entschädigungsforderungen des Reiseveranstalters. Reisende sollten hierbei aber unbedingt die Modalitäten ihrer Reiserücktrittsversicherung beachten, denn der Stornoschutz gilt für gewöhnlich nur in bestimmten Fällen. Ob die Reiserücktrittsversicherung tatsächlich einspringt, hängt also davon ab, warum der jeweilige Versicherungsnehmer vom Reisevertrag zurücktritt.