Betriebshaftpflichtversicherung

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Variante der Haftpflichtversicherung, die sich ausschließlich an Handwerker, Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende richtet. Diese können sich durch den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung vor etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter schützen.

Verursacht die betriebliche Tätigkeit des versicherten Unternehmens einer dritten Person schuldhaft einen Schaden, muss für gewöhnlich der Unternehmer die Verantwortung übernehmen und haftet demnach für entstandene Schäden. Das Haftungsrisiko liegt aber nicht nur bei der Firma als juristische Person oder dem verantwortlichen Unternehmer, sondern kann ebenfalls die einzelnen Mitarbeiter betreffen. Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kann dies jedoch vermieden werden, denn eine solche Versicherung bewahrt das Unternehmen, den Unternehmer und die Mitarbeiter vor Schadensersatzansprüchen, die durch die betriebliche Tätigkeit entstanden sind, und springt im Falle eines Falles ein.

Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Die grundlegende Aufgabe der Betriebshaftpflichtversicherung entspricht denen der herkömmlichen Haftpflichtversicherung, denn durch den Versicherungsschutz soll der Versicherungsnehmer von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen freigestellt werden. Die Besonderheit der Betriebshaftpflichtversicherung besteht darin, dass diese nur für berechtigte Schadensersatzansprüche gilt, die durch die betriebliche Tätigkeit des Versicherten entstanden sind.

Im Zuge dessen muss man aber unbedingt beachten, dass die Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich für auf Ersatz ausgerichtete Schäden gilt. Bei Schadensersatzansprüchen, die auf die Erfüllung von Vertragsverpflichtungen oder Unterlassung abzielen, greift der Versicherungsschutz im Gegensatz dazu nicht.

Das Leistungsspektrum des Versicherers umfasst im Falle einer Betriebshaftpflichtversicherung aber nicht nur die Freistellung des Versicherungsnehmers von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter. Das Versicherungsunternehmen führt im Vorfeld stets eine ausführliche Prüfung durch und stellt auf diese Art und Weise fest, ob die Ansprüche berechtigt sind. Da in der Haftpflichtversicherung ein passiver Rechtsschutz inkludiert ist, weist die Betriebshaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen gegebenenfalls auch gerichtlich zurück. In einem solchen Fall muss der Versicherungsnehmer keine zusätzlichen Kosten fürchten, schließlich ist eine passive Rechtsschutzversicherung fester Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung.