Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine der bekanntesten Versicherungsarten. In Anbetracht der Tatsache, dass viele Menschen eine solche Versicherung für unerlässlich erachten und daher über eine Haftpflichtversicherung verfügen, ist der hohe Bekanntheitsgrad dieser Versicherungsform nicht verwunderlich. Wer sich für eine Haftpflichtversicherung entscheidet, wird durch den Versicherer von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freigestellt, die diese aufgrund von Vermögensnachteilen, die durch einen vom Versicherungsnehmer verursachten Schaden zustande gekommen sind, geltend machen. Liegt eine Haftpflichtversicherung vor, kann der Versicherte für die Schadensersatzansprüche nicht haftbar gemacht werden und die Versicherung springt stattdessen ein.

In der Regel besteht kein Zwang für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, obgleich diese stets äußerst sinnvoll ist. Selbst wer immer vorsichtig vorgeht und schon gar nicht willentlich anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt, ist nicht vor Schadensersatzansprüchen gefeit und gerät so mitunter leicht in finanzielle Schwierigkeiten. Mithilfe einer Haftpflichtversicherung lässt sich diese Gefahr abwenden, schließlich kann man so zumindest in finanzieller Hinsicht nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus beinhaltet eine Haftpflichtversicherung einen passiven Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass der Versicherer unberechtigte Forderungen Dritter zurückweist und gegebenenfalls vor Gericht geht, ohne dass dem Versicherten zusätzliche Kosten entstehen.

Freiwillige und zwingende Haftpflichtversicherungen

Der Gesetzgeber schreibt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung im Allgemeinen nicht vor, doch wie so oft, bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Da von einem Kraftfahrtzeug eine Betriebsgefahr ausgeht und somit ein recht großes Risiko besteht, dass man Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig wird, schreibt das Gesetz hier eine Haftpflichtversicherung vor. Auch Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen, weil der Gebrauch von Schusswaffen mit einem deutlich erhöhten Risiko einhergeht.

Durch die zwingende Haftpflichtversicherung wird in einigen Bereichen, in denen ein besonders hohes Risiko besteht, dafür gesorgt, dass Dritte, die zu Schaden kommen, auf jeden Fall finanziell entschädigt werden. Da Privatpersonen hierzu für gewöhnlich nicht in der Lage sind, ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung unverzichtbar und stellt sicher, dass Schadenersatzansprüche Dritter befriedigt werden.

Arten der Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine der bekanntesten Varianten der Haftpflicht und richtet sich an Privatpersonen. Diese können sich durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen Dritter schützen. Wer für den Vermögensnachteil einer anderen Person verantwortlich ist, muss sich so nicht vor etwaigen Schadenersatzansprüchen fürchten, weil die Haftpflichtversicherung greift.

Entstehen jedoch Schadenersatzansprüche durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs, liegt die Verantwortung nicht bei der Privat-Haftpflicht, denn stattdessen kommt hierbei die Kfz-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Diese ist in vielen Ländern, wie zum Beispiel Österreich oder Deutschland, verpflichtend und eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs.

Zusätzlich zu der Privat-Haftpflicht und der Kfz-Haftpflichtversicherung existieren noch weitere Arten der Haftpflichtversicherung. Gegen die besonderen Risiken, die mit der Haltung von Tieren verbunden sind, kann man sich beispielsweise mithilfe einer Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern. Industrielle und gewerbliche Risiken von Unternehmen werden dahingegen im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Berufshaftpflichtversicherungen versprechen Versicherungsschutz zur Absicherung von Vermögensnachteilen Dritter, die diesen durch den Versicherungsnehmer im Zuge der Ausübung dessen beruflicher Tätigkeit entstanden sind.