Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist der absolute Klassiker unter den Lebensversicherungen und erfreut sich demnach großer Beliebtheit. Die zentrale Aufgabe der Risikolebensversicherung ist die wirtschaftliche Absicherung des biometrischen Risikos der versicherten Person. Anders als eine sogenannte Erlebensfallversicherung stellt eine Risikolebensversicherung für gewöhnlich eine Todesfallversicherung dar und versichert demnach nicht die Langlebigkeit des Versicherungsnehmers. Stattdessen tritt der Versicherungsfall mit dem Tod der versicherten Person ein.

In Anbetracht dessen dient eine Risikolebensversicherung in erster Linie zur Vorsorge für die Hinterbliebenen. Vor allem wenn der Hauptverdiener und somit in gewisser Hinsicht Ernährer der Familie plötzlich verstirbt, ist dies nicht nur ein schwerer Verlust für die Hinterbliebenen, sondern oftmals auch ein großes finanzielles Problem. Wer adäquat vorsorgen und verhindern will, dass sich seine Familie noch zusätzlich um die Finanzen sorgen muss, kann im Rahmen einer Risikolebensversicherung Abhilfe schaffen.

Besonderheiten der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung stellt in gewisser Hinsicht das Gegenteil zur kapitalbildenden Lebensversicherung dar und unterscheidet sich in einigen Punkten maßgeblich von dieser. So dient eine Risikoversicherung nicht in erster Linie zum Aufbau von Kapital, schließlich findet hierbei keine oder eine nur vorübergehende Kapitalbildung statt.

Anders als bei einer Erlebensfallversicherung geht es bei einer Risikolebensversicherung nicht darum, ein Kapital aufzubauen, dass dem Versicherten im Falle einer Langlebigkeit ausgezahlt wird. Stattdessen versichert man mit einer Risikolebensversicherung seinen eigenen Todesfall, sodass es sich hierbei um keine kapitalbildende Maßnahme, sondern eine Art Vorsorge handelt. Um die finanzielle Absicherung sicherzustellen, muss der Versicherungsnehmer bei Abschluss seiner Risikolebensversicherung lediglich die jeweilige Person als Bezugsberechtigten eintragen lassen. Auf diese Art und Weise kann man dafür Sorge tragen, dass die Versicherungssumme der richtigen Person, wie zum Beispiel den Kindern oder dem überlebenden Ehegatten, ausgezahlt wird.

Sofern keine weiteren Ersparnisse existieren, sollte im Rahmen der Risikolebensversicherung eine Versicherungssumme vereinbart werden, die mindestens dem vierfachen Jahreseinkommen der versicherten Person entspricht. Insbesondere wenn es sich hierbei um den Hauptverdiener oder Kreditnehmer einer größeren Finanzierung handelt, ist dies überaus empfehlenswert, schließlich bleiben den Hinterbliebenen so zumindest finanzielle Sorgen weitestgehend erspart.

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