Kraftfahrzeuge, die in der Regel älter als 25 Jahre sind, werden im deutschsprachigen Raum als Oldtimer bezeichnet. Eine einheitliche Definition existiert jedoch nicht, sodass die Klassifizierung von Land zu Land variieren kann. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Autos nach rund einem Jahrzehnt ausgedient haben, zeigt sich die große Besonderheit von Oldtimern, schließlich haben diese ihre Zeit bei Weitem überlebt und sind meist nach wie vor in einem recht guten Zustand.
Viele Autoliebhaber haben ein ausgesprochenes Faible für Oldtimer und investieren viel Zeit, Liebe und auch Geld in ihre historischen Fahrzeuge. Aus diesem Grund befinden sich Oldtimer in der Regel in einem hervorragenden Zustand und haben einen mitunter enormen Sammlerwert.
Rechtslage in Deutschland
Gemäß § 2 Nr. 22 Fahrzeugzulassungs-Verordnung gelten in der Bundesrepublik Deutschland alle Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, als Oldtimer, sofern sie sich weitestgehend im Originalzustand befinden. Der Gesetzgeber schreibt demnach einen guten Erhaltungszustand vor und definiert Oldtimer als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Halter eines Oldtimers genießen in Deutschland steuerrechtliche Vorteile und erhalten für ihren Oldtimer ein H-Kennzeichen, das diesen als historisches Fahrzeug auszeichnet. Der H-Status wird jedoch erst nach einer ausführlichen Untersuchung vergeben und ist somit ausschließlich Fahrzeugen vorbehalten, die mindestens 30 Jahre alt und in einem guten Zustand sind. Abgesehen von der Tatsache, dass so nur eine pauschale Kfz-Steuer erhoben wird, besteht der wesentliche Vorteil darin, dass man eine Oldtimer Versicherung abschließen kann und auf diese Art und Weise in Sachen Kfz-Haftpflichtversicherung mitunter kräftig spart.
Rechtslage in Österreich
Auch der österreichische Gesetzgeber macht die Anerkennung von Oldtimern von zahlreichen Faktoren abhängig. So muss ein historisches Fahrzeug, das auch als solches anerkannt werden soll, mindestens 25 Jahre alt, erhaltungswürdig und zudem nicht zur ständigen Nutzung bestimmt sein. Diese Regelungen wurden durch die 26. Kraftfahrzeugsgesetz-Novelle definiert und sind juristisch bindend.
Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen und das Baujahr 1955 oder früher aufweisen, werden in Österreich automatisch als Oldtimer anerkannt. Bei anderen Fahrzeugen gestaltet sich dies etwas anders, denn in einem solchen Fall muss das betreffende Kfz nicht nur älter als 25 Jahre sein, sondern außerdem in der approbierten Liste der historischen Fahrzeuge des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über eine Eintragung verfügen.
Die Oldtimer Versicherung
Die meisten Versicherungsunternehmen halten spezielle Oldtimer Versicherungen bereit, die den besonderen Anforderungen eines echten Klassikers gerecht werden. In den meisten Fällen orientiert sich die Höhe der fälligen Versicherungsprämie am Zustand des Fahrzeugs, folglich gilt, je besser der Oldtimer erhalten ist, desto günstiger fällt die Oldtimer Versicherung aus.
Passionierte Sammler, die mehrere Klassiker ihr Eigen nennen können, finden ebenfalls mit Sicherheit eine geeignete Oldtimer Versicherung. Einige Versicherer offerieren ihren Kunden sogenannte Sammlungsversicherungen, die für mehrere Oldtimer gelten und besonders lukrative Konditionen bieten.