Unfallversicherung

In praktisch allen alltäglichen Lebenslagen existiert eine gewisse Unfallgefahr, schließlich lassen sich sämtliche Risiken in der Regel nicht vermeiden. Selbst wer mit aller Vorsicht vorgeht und Gefahren möglichst vermeidet, ist vor dem Fall der Fälle nicht gefeit. Eine spezielle Unfallversicherung kann hier zumindest in gewisser Hinsicht Abhilfe schaffen und die versicherte Person in wirtschaftlicher Hinsicht vor den Folgen eines Unfalls schützen. Jemanden gänzlich vor einem Unfall und den daraus resultierenden Folgen zu bewahren, vermag eine Unfallversicherung natürlich nicht.

Nichtsdestotrotz lohnt die Investition in eine Unfallversicherung, denn auf diese Art und Weise kann man sich zumindest vor den finanziellen Konsequenzen eines Unfalls schützen. Somit muss man sich nicht um seine Finanzen sorgen und kann sich beispielsweise auf seine Genesung konzentrieren. Im Allgemeinen ist es zudem irrelevant, ob der Unfall durch den Versicherten selbst oder eine dritte Person verursacht wurde.

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland und Österreich

Sowohl in Österreich, als auch in Deutschland existiert eine gesetzliche Unfallversicherung, die Bestandteil des nationalen Versicherungssystems ist. Durch die gesetzliche Unfallversicherung werden die jeweiligen Bundesbürger in gewissen Unfallsituationen automatisch von Gesetzes wegen geschützt. Dieser Versicherungsschutz beschränkt sich jedoch nur auf gewisse Situationen.

Der österreichische Gesetzgeber unterscheidet im Allgemeinen zwei Versicherungsfälle im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. So sind hierdurch Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle versichert. Zudem fallen aber auch Unfälle, die mit der Erwerbstätigkeit, Hilfeleistungen im Fremdinteresse, sowie dem Schul- und Unterrichtsbesuch in Zusammenhang stehen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung in Österreich.

In der Bundesrepublik Deutschland gestaltet sich die Gesetzeslage ähnlich, wobei auch hier gewisse Unterschiede bestehen. So gilt die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland als Teil des Sozialversicherungssystems und deckt Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle ab. Abgesehen von Arbeitnehmern sind aber auch Kinder in einer Kindertagesstätte, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Ersthelfer und Organ- bzw. Blutspender in Deutschland in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Der Versicherungsschutz betrifft aber auch bei diesen Personen keine Freizeitunfälle.

Die private Unfallversicherung

Da die gesetzliche Unfallversicherung nur ein recht begrenztes Feld abdeckt, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung überaus sinnvoll. Anders als bei der gesetzlichen Variante wird der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung weitaus weniger eingeschränkt und gilt für gewöhnlich weltweit und rund um die Uhr. Der private Unfallversicherer springt demnach auch bei Freizeitunfällen ein.

Wer in seiner Freizeit sportlich aktiv ist, sollte daher unbedingt eine private Unfallversicherung abschließen und auf diese Art und Weise die bestehenden Risiken zumindest in finanzieller Hinsicht absichern. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Fälle im Haushalt passieren, erweist sich eine private Unfallversicherung für jedermann als sinnvoll. Da das alltägliche Leben stets gewisse Gefahren birgt, sollte man im Vorfeld aktiv werden und entsprechende Vorsorge-Maßnahmen treffen. So ist man zwar nicht vor Unfällen gefeit, muss sich im Falle eines Falles aber wenigstens nicht um die Finanzen sorgen

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