Privathaftpflichtversicherung

Im Alltag kommt es immer wieder vor, dass eine Person eine Sache eines Dritten unwillentlich beschädigt. Durch einen Unfall oder ein Versehen kann man mitunter einen großen Schaden anrichten und sich so in Schwierigkeiten bringen. Als Verursacher eines Vermögensnachteils muss man selbstverständlich für die daraus resultierenden Kosten aufkommen und den Schadenersatzansprüchen des benachteiligten Dritten entsprechen.

Für Privatpersonen kann eine kleine Unachtsamkeit so recht schnell in einem finanziellen Fiasko enden, denn selbst bei einem eher kleinen Verkehrsunfall geht der Sachschaden leicht in die Tausende. Hat man einen Personenschaden zu verantworten, liegen die Schadenersatzansprüche deutlich höher, denn in einem solchen Fall hat das Opfer mitunter auch Anspruch auf Schmerzensgeld und bei dauerhaften Schäden unter gewissen Umständen ebenfalls auf eine gewisse Rente.  Im Normalfall kann man solche Summen nicht aufbringen, sodass ein solcher Schadenfall zum finanziellen Ruin des Verursachers führen kann.

Wer über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, kann sich dahingegen glücklich schätzen, schließlich bietet eine solche Versicherung genau für derartige Situationen Schutz. Während eine Kfz-Haftpflicht zu den Pflichtversicherungen gehört, erfolgt der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung stets auf freiwilliger Basis. Nichtsdestotrotz ist eine Privathaftpflichtversicherung mehr als empfehlenswert und schützt den Versicherungsnehmer, sowie dessen Familie vor Schadenersatzforderungen Dritter.

Privathaftpflichtversicherung – Für Familien unverzichtbar

Vor allem Familien mit Kindern sollten nicht auf den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung verzichten und eine solche unbedingt abschließen. Ob beim Besuch von Bekannten oder einem ausgelassenen Fußballspiel, es gibt zahllose Gelegenheiten, in denen das Hab und Gut Dritter durch ein Missgeschick der lieben Kleinen zu Bruch gehen kann. Eine Privathaftpflichtversicherung sorgt im Fall der Fälle dafür, dass ein derartiges Malheure den Eltern nicht teuer zu stehen kommt.

Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung für Familien sind aber natürlich nicht nur Schäden versichert, die durch die Kinder verursacht werden, denn auch die Eltern sind nicht davor gefeit, ungeschickt oder fahrlässig zu handeln. Die auf diese Art und Weise entstehenden Forderungen Dritter werden durch die Versicherung selbstverständlich ebenfalls abgedeckt.

Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel die gewöhnlichen Risiken des Alltags ab, solange sich diese auf den privaten Bereich beschränken. Berufliche Tätigkeiten und vereinsmäßige Tätigkeiten sind von dem Versicherungsschutz ausgenommen, ebenso wie der Gebrauch von Kraftfahrzeugen.

Um den Versicherungsschutz zu erweitern, besteht die Möglichkeit, eine Zusatzdeckung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung zu vereinbaren. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine sogenannte Ausfalldeckung handeln. Auf diese Art und Weise werden auch Forderungen des Versicherungsnehmers und der anderen mitversicherten Personen gegenüber Dritten abgedeckt, sofern diese über keine passende Versicherung verfügen.

Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden können durch eine Zusatzdeckung ebenfalls in der Versicherung mitversichert werden. In allen Fällen ist jedoch eine Zusatzpolice erforderlich, für die der Versicherer einen Mehrbeitrag verlangt. Alternativ werden oftmals auch gewisse Pakete angeboten, sodass Interessenten im Vorfeld genau vergleichen sollten, um die beste Privathaftpflichtversicherung für ihre jeweiligen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen zu finden.

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