Kfz Steuer

Halter eines Kraftfahrzeugs müssen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und vielen weiteren Staaten der Welt Kfz-Steuer entrichten. Nur wer dieser Steuerpflicht nachkommt und Kraftfahrzeugsteuer an den Fiskus zahlt, darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nehmen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die Kfz-Steuer keine personengebundene Steuer darstellt und daher für jedes Fahrzeug separat erhoben wird.

Im Allgemeinen unterscheidet man bezüglich der Kfz-Steuer zwischen der Besteuerung der Zulassung eines Fahrzeugs und der Besteuerung des Haltens eines Fahrzeugs. Die Ausgestaltung der Kfz-Steuer liegt in der Hand eines jeden Staats, sodass diese mitunter stark variieren kann. Die Kraftfahrzeugsteuer unterliegt demnach dem nationalen Recht. Unabhängig davon, ob die Zulassung oder das Halten eines Kraftfahrzeugs besteuert wird, handelt es sich bei der Kraftfahrzeugbesteuerung stets um Aufwandssteuern.

Kfz-Steuer in Deutschland

In Deutschland gilt die Kfz-Steuer als Bundessteuer und wird durch das Bundesministerium der Finanzen verwaltet. Im Rahmen der sogenannten Organleihe übernehmen jedoch die Landesfinanzbehörden die Verwaltung der Kraftfahrzeugbesteuerung, wobei diese Aufgabe ab dem 01. Juli 2014 der Bundesfinanzverwaltung obliegen wird.

In der Bundesrepublik Deutschland fällt Kfz-Steuer für das Halten von inländischen Fahrzeugen an. Aber auch ausländische Fahrzeuge können der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen, solange sie sich im Inland befinden. Wer ein Oldtimer-Kennzeichen oder ein rotes Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragt, muss ebenfalls Kfz-Steuer an den Fiskus abführen. Gleiches gilt für Fahrzeughalter, die ein Fahrzeug widerrechtlich benutzen.

Kfz-Steuer in Österreich

In Österreich gliedert sich die Kfz-Steuer in mehrere Bereiche auf, sodass diesbezüglich mehrere Formen der Kraftfahrzeugbesteuerung existieren. Beim Kauf eines Neuwagens muss man nicht nur Umsatzsteuer entrichten, sondern gleichzeitig die sogenannte Normverbrauchsabgabe an den österreichischen Fiskus abführen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um einen Aufschlag auf die Umsatzsteuer, der vor allem den Erwerb verbrauchsarmer Fahrzeuge lohnenswert gestalten soll. Komplett elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe gänzlich befreit.

Der österreichische Fiskus erhebt zusätzlich zu der Normverbrauchsabgabe noch eine weitere Kfz-Steuer, die eine laufende Abgabe darstellt und für alle im Verkehr befindlichen Fahrzeuge gilt. Gemeinsam mit der Kfz-Haftpflichtversicherungsprämie ist die motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich regelmäßig zu entrichten. Darüber hinaus kennt der österreichische Gesetzgeber noch die Kraftfahrzeugsteuer, die für die Haltung von im Inland zugelassene Fahrzeuge anfällt.