Immer mehr Einzelhändler in Deutschland offerieren ihren Kunden sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen und ermöglichen somit einen Kredit zum Nulltarif. Insbesondere im alljährlichen Weihnachtsgeschäft entsteht reges Interesse an solchen Angeboten, denn auf diese Art und Weise kann man die Einkäufe ohne Mehrkosten in bequemen Monatsraten abzahlen. Folglich bedarf es keiner großen Ersparnisse, um große Geschenke einzukaufen. Dass sie sich im Zuge dessen verschulden, nehmen viele Verbraucher in Kauf, weil die Finanzierung schließlich nichts kostet.
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Inanspruchnahme einer solchen Null-Prozent-Finanzierung. Stehen größere Anschaffungen ins Haus oder es sollen Geschenke für Weihnachten oder einen anderen Anlass her, sind viele Verbraucher froh, den betreffenden Einkauf kostenlos finanzieren zu können. Man sollte allerdings nicht zu blauäugig an die Sache herangehen und sich die Schattenseiten eines derartigen Kredits bewusst machen. In erster Linie steigt dabei der Grad der persönlichen Verschuldung. Zudem kann eine Null-Prozent-Finanzierung so verlockend sein, dass man im Endeffekt mehr kauft als eigentlich geplant und benötigt.
Verbraucher haben weniger Rechte bei Null-Prozent-Finanzierungen
Die verminderten Verbraucherrechte im Rahmen einer Null-Prozent-Finanzierung sind ein weiterer großer Minuspunkt, den man auf keinen Fall außer Acht lassen darf. Wie aktuell unter anderem auf „rp-online.de“ zu lesen ist, hat der deutsche Bundesgerichtshof ein Urteil zu den Rechten von Verbrauchern bei Null-Prozent-Finanzierungen gefällt und damit großes Aufsehen erregt. Demnach kann der Verbraucher weniger Rechte für sich beanspruchen, falls er für den Warenkredit beim Händler nichts zahlt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Ware im Falle eines Mangels zwar zurückgegeben werden kann, ein Ausstieg aus dem Kredit allerdings nicht möglich ist. Selbst wenn man das finanzierte Gerät oder andere Waren zum Händler zurückbringt und von dem damit verbundenen Kaufvertrag zurücktritt, bleibt der Kredit bestehen. Verbraucher erhalten dann zwar den Kaufbetrag zurückerstattet, sind aber weiterhin dazu verpflichtet, die Raten der Finanzierung zu zahlen. Ein automatischer Rücktritt vom zugleich abgeschlossenen Kreditvertrag kann demnach nicht vollzogen werden. Ausschlaggebend dafür ist die Tatsache, dass der BGH in seinem Urteil die Meinung vertrat, die besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherkreditverträge fänden bei einem unentgeltlichen Darlehen keine Anwendung.