Zukunftsvorsorge

Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge

Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (Prämienpension) ist eine staatlich geförderte Pensionsvorsorge. Sie wurde 2003 für die private Altersvorsorge eingeführt und per 1. 8. 2013 gesetzlich neu geregelt (EStG – Einkommenssteuergesetz).

Pensionsvorsorge in Österreich

Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge umfasst spezielle Versicherungs- und Fondsprodukte. Diese bieten Versicherungen und Banken an – ein Vergleich lohnt sich! Der Staat Österreich fördert die Prämienpension mit einem Zuschuss (Prämie). Diese Art der Altersvorsorge steht allen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Österreich bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension offen.

Die gesetzlich geregelte Zukunftsvorsorge (Prämienpension) schreibt eine Aktienveranlagung vor: mindestens 60 % der einbezahlten Prämien müssen an Börsen des Eurpäischen Wirtschaftsraumes investiert werden. Diese Quote orientiert sich für Neuabschlüsse am Alter der Versicherungsnehmer:

  • unter 50 Jahre: 15 bis 60 %
  • über 50 Jahre: 5 bis 50 %

Alle Inhaber von älteren Prämienpensions-Verträgen können auf dieses zweistufige Lebens-Zyklus-Modell für diese Art der Geldanlage umsteigen, sofern der Vertrag bereits 10 Jahre lang besteht (kostenlose Vertragsänderung).

Die wichtigsten Eckpunkte auf einen Blick

  • Kapitalgarantie: Die 100 %ige Kapitalgarantie gilt auf die Summe der Einzahlungen während der Laufzeit plus der staatlichen Prämien, wenn das Geld widmungsgemäß* verwendet wird.
  • Staatliche Prämie: Diese beträgt zwischen 4,25 und 6,75 % auf die jährlichen Einzahlungen, höchstens 1,53 % des 36-fachen monatlichen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Beispiel: 2014 betrug die Prämienhöhe 4,25 %. Die höchstmögliche prämiengeförderte Einzahlung betrug EUR 2.495,–. Die höchstmögliche Prämie somit EUR 106,04 (Stand 2014).
  • Mindestbindefrist: Diese beträgt 10 Jahre. In dieser Zeit ist kein Zugriff auf das angesparte Kapital oder nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich (Achtung: hier fallen Abschläge* an). Nach dieser Mindestbindefrist ist ein Ausstieg aus dem Vertrag möglich.
  • Steuerfreiheit: Während der Ansparphase (Zeit der Einzahlungen) entfallen Kapitalertrags-, Einkommens- oder Versicherungssteuern. In der Auszahlungsphase (Bezug einer lebenslange Rente) entfällt die Einkommenssteuer.
  • Infopflicht: Die Anbieter müssen schriftlich über die Kosten vor Vertragsabschluss, die Veranlagungsstrategie und die Garantien informieren.

* Eine widmungsgemäße Verwendung sieht den Bezug einer lebenslangen (monatlichen) Rente (bis zum Ableben) vor oder die Übertragung der Geldanlage in eine andere Art der Zukunftsvorsorge (Pensionskasse, Pensionszusatzversicherung). Dies ist nach Ablauf der 10-jährigen Mindestbindefrist möglich.

Eine nicht widmungsgemäße Verwendung bedeutet, dass die halbe staatliche Prämie zurückbezahlt werden muss und die Erträge mit 25 % nachzuversteuern sind. Dies gilt auch bei einer einmaligen Auszahlung oder einem Rückkauf nach 10 Jahren. Ein Vergleich lohnt sich!

Vergleichen Sie jetzt und finden Sie die passende Versicherung bei durchblicker.at

Der Geldanlage-Tipp

Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge (Prämienpension) ist ein komplexes Produkt für die Altersvorsorge. In dieser Form gibt es sie nur in Österreich. Insbesondere die 10-jährige Mindestbindefrist ist gut zu überlegen. In dieser Zeit ist keine Kündigung möglich. Bei Zahlungsengpässen kann lediglich eine Prämienfreistellung beantragt werden. Ein Vergleich mit anderen Vorsorgeprodukten aus Österreich lohnt sich!