Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung stellt eine der bekanntesten Varianten der Autoversicherung dar und erfreut sich bei Kraftfahrzeughaltern großer Beliebtheit. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, schließlich erweisen sich Kaskoversicherungen in der Praxis immer wieder als ideale Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Anders als eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist der Abschluss einer Kaskoversicherung keine zwingende Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug. Nichtsdestotrotz sollten Autofahrer nicht auf den Versicherungsschutz verzichten, den eine Kaskoversicherung ihnen bietet. Denn während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden reguliert, die Dritten durch den Versicherten entstanden sind, indem dieser sein Auto benutzt hat, sind im Rahmen einer Kaskoversicherung Schäden am eigenen Kfz abgesichert.

Wer selbst einen Unfall verursacht und im Zuge dessen auch die Verantwortung für Schäden am eigenen Fahrzeug trägt, bleibt für gewöhnlich auf den Kosten sitzen. Die zwingend erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung kommt lediglich für Schadenersatzansprüche Dritter auf, sodass der Versicherte selbst leer ausgeht. Eine Kaskoversicherung schafft hier Abhilfe und kommt für Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf. Eine solche Versicherung übernimmt aber nicht nur Schäden, die durch einen Unfall zustande kamen, sondern beispielsweise auch für Schäden infolge eines Marderbisses oder eines Einbruchs. Der Leistungsumfang einer Kaskoversicherung hängt jedoch im Wesentlichen davon ab, ob man sich für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung entscheidet. Beiden Varianten gemeinsam ist aber der Selbstbehalt, den der Versicherte im Schadenfall stets selbst übernehmen muss, während der Versicherer alle restlichen Kosten übernimmt.

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Teilkaskoversicherung

Die sogenannte Teilkasko ist eine spezielle Form der Kaskoversicherung und bildet eine freiwillige Zusatzversicherung, die im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine zwingende Voraussetzung für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ist. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung für Fahrzeughalter, denn auf diese Art und Weise wird der Versicherungsschutz erheblich erweitert.

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich Schäden Dritter abdeckt, werden durch eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug der versicherten Person versichert. Im Bereich der Kaskoversicherungen differenziert man zwischen der Vollkasko und der Teilkasko. Wie der Name bereits aussagt, beinhaltet eine Teilkaskoversicherung lediglich einen Teil möglicher Schäden am eigenen Auto. Trotz dieser beschränkten Haftung erfreut sich die Teilkasko großer Beliebtheit und zählt zu den gefragtesten Autoversicherungen.

Versicherungsfälle der Teilkaskoversicherung

In den Vertragsbedingungen der jeweiligen Teilkaskoversicherung kann man die einzelnen Versicherungsfälle ausführlich nachlesen und sich auf diese Art und Weise einen Überblick darüber verschaffen, in welchen Fällen Schäden am eigenen Fahrzeug durch die Teilkasko abgedeckt sind. Obgleich der Leistungskatalog von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen variiert, existieren bezüglich der Teilkaskoversicherung dennoch gewisse Gemeinsamkeiten, sodass solche Autoversicherungen in der Regel in den gleichen Fällen einspringen.

Demnach ist man im Rahmen einer Teilkaskoversicherung beispielsweise bei einem Brand oder einer Explosion des Autos versichert. Auch Diebstahl und Raub, sowie Unfälle mit Haarwild sind in der Teilkasko üblicherweise inbegriffen. Entstehen am versicherten Fahrzeug Schäden durch die direkte Einwirkung von Hagel, Sturm, Überschwemmung oder Blitzschlag, ist dies ebenfalls ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Marderbisse, Glasbruchschäden und sogenannte Schmorschäden sind weitere Versicherungsfälle. Eine Teilkaskoversicherung bietet demnach umfassenden Versicherungsschutz und sorgt dafür, dass der Fahrzeughalter nicht auf den Kosten derartiger Schäden sitzenbleibt.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

Wie jede Versicherung übernimmt grundsätzlich auch die Teilkaskoversicherung sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Fall stehen. Wer also über eine Teilkaskoversicherung verfügt, muss sich nicht um Schäden am eigenen Auto sorgen, schließlich werden die größten Risiken durch die Autoversicherung abgedeckt. Dennoch gibt es bezüglich der Leistungen der Teilkasko einiges zu beachten.

Liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder gar ein Vorsatz vor, erhält der Versicherungsnehmer keinerlei Leistungen aus der Teilkaskoversicherung. Zudem gilt es noch zu berücksichtigen, dass Teilkaskoversicherungen für gewöhnlich mit einem Selbstbehalt einhergehen. Hierbei handelt es sich um eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers, die dieser im Versicherungsfall leisten muss. Übersteigt die Schadenssumme den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt, übernimmt der Versicherer den Betrag über der Selbstbeteiligung. Nicht selten entscheiden sich Autofahrer für einen recht hohen Selbstbehalt in der Teilkaskoversicherung, um so die Versicherungsprämien auf ein Minimum zu reduzieren. Wer sich dahingegen maximalen Versicherungsschutz wünscht und im Versicherungsfall nicht zur Kasse gebeten werden möchte, kann auch eine Teilkasko ohne Selbstbehalt abschließen

Vollkaskoversicherung

Im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die eine Grundvoraussetzung für den Betrieb eines Fahrzeugs darstellt und für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs zwingend erforderlich ist, sind ausschließlich Schäden Dritter versichert. Kommt das eigene Auto des Versicherten durch einen Unfall oder eine andere Begebenheit zu Schaden, muss dieser demnach selbst dafür aufkommen. Wer dies nicht so einfach hinnehmen möchte, wird auf dem vielfältigen Versicherungs-Markt aber dennoch fündig, schließlich hält die Branche eine enorme Vielzahl an Kaskoversicherungen bereit.

Die Vollkaskoversicherung bietet hier den umfassendsten Schutz und ist somit die richtige Lösung für all diejenigen, die auf Nummer sicher gehen wollen. Im Gegensatz zu einer Teilkaskoversicherung sind durch eine Vollkaskoversicherung deutlich mehr Versicherungsfälle abgedeckt. So ist eine Teilkasko in einer Vollkaskoversicherung für gewöhnlich enthalten, wodurch ein maximaler Versicherungsschutz für das eigene Auto des Versicherungsnehmers erzielt wird.

Wie jede andere Kaskoversicherung auch, ist eine Vollkaskoversicherung nicht verpflichtend, sondern eine freiwillige Zusatzversicherung, die als Ergänzung bzw. Erweiterung der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Obwohl demnach kein Zwang besteht, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, kann dies ratsam sein und den Versicherten vor einigen Unannehmlichkeiten bewahren.

Leistungsfälle der Vollkaskoversicherung

Ebenso wie in einer Teilkaskoversicherung sind Brände und Explosionen auch in der Vollkaskoversicherung enthalten. Marderbisse, Unwetterschäden, Unfälle mit Haarwild, Schmorschäden und Glasbruchschäden sind im Rahmen einer Vollkaskoversicherung ebenfalls abgedeckt, schließlich handelt es sich hierbei um Versicherungsfälle, bei denen auch eine Teilkaskoversicherung Schutz bietet. Gleiches gilt ebenfalls, wenn es zu einem Diebstahl oder Raub kommt.

Darüber hinaus sind durch eine Vollkaskoversicherung aber noch weitere Versicherungsfälle abgedeckt, wodurch ein maximierter Versicherungsschutz erreicht wird. Kommt es zu Vandalismus, sprich hat ein Fremder das Fahrzeug des Versicherungsnehmers mutwillig beschädigt, kommt die Vollkaskoversicherung hierfür ebenfalls auf. Ein zentraler Pluspunkt der Vollkaskoversicherung besteht jedoch darin, dass diese Unfallschäden am eigenen Auto absichert, selbst wenn der betreffende Unfall durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde. Falls man also einen Verkehrsunfall verursacht, muss man sich dank seiner Vollkaskoversicherung keinerlei Sorgen über die finanziellen Folgen machen. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche Dritter befriedigt, kommt die Vollkaskoversicherung für die Schäden am eigenen Kraftfahrzeug auf.

Leistungen der Vollkaskoversicherung

Sofern der Versicherungsnehmer seine ständigen Pflichten erfüllt, wie zum Beispiel die Verhinderung eines unberechtigten Gebrauchs des Fahrzeugs, und auch im Schadenfall angemessen reagiert, indem er den Schaden innerhalb einer Woche bei der Versicherung meldet, seiner Pflicht zur Schadensminderung nachkommt und außerdem zur Klärung des Unfallhergangs beiträgt, springt die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto des Versicherten ein. Hierbei gilt es natürlich zu beachten, dass der betreffende Schaden durch einen Versicherungsfall herbeigeführt worden sein muss und nicht auf eine grobe Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz des Versicherungsnehmers zurückzuführen sein darf.

Ist all dies geklärt, übernimmt die Vollkaskoversicherung im Allgemeinen die Kosten, die mit dem jeweiligen Schadenfall in Zusammenhang stehen. Je nachdem, ob vertraglich ein Selbstbehalt vereinbart wurde, muss die versicherte Person aber einen Eigenanteil zahlen. Oftmals ist die Höhe dieser Selbstbeteiligung davon abhängig, ob ein Versicherungsfall der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung vorliegt. Wer bereit ist, höhere Versicherungsprämien zu zahlen, kann sich bei der Vollkaskoversicherung natürlich auch für keinen Selbstbehalt entscheiden.

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