Unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs in Deutschland geht gegenwärtig durch die Presse und beschäftigt viele Verbraucher. Wie unter anderem auf „spiegel.de“ zu lesen ist, haben Kreditnehmer die Möglichkeit, unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren, die sie für ihren Kredit gezahlt haben, von der Bank zurückzufordern. Dies gilt für sämtliche Konsumentenkredite seit dem Jahr 2004, Finanzierungen, die zuvor aufgenommen wurden, sind von dem Urteil des BGH dahingegen nicht betroffen.

Banken in Deutschland erwarten immense Rückforderungen

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte viele Kreditnehmer freuen, denn so wird ihr Ratenkredit rückwirkend günstiger. Dass die Banken in Deutschland nicht allzu erfreut sind, versteht sich dabei von selbst. Die Institute können immense Rückforderungen erwarten, denn die vielfach in Rechnung gestellten Bearbeitungsgebühren hätten sie dem BGH zufolge nicht erheben dürfen und müssen diese daher an ihre Kunden zurückzahlen. Nachdem klar war, dass die Gebühren für Kredite ab 2011 unzulässig waren, wurden die Banken bereits mit einer regelrechten Klagewelle konfrontiert. Dies dürfte sich nun noch deutlich verstärken, weil der Bundesgerichtshof in seinem aktuellen Urteil deutlich gemacht hat, dass die Verjährung entsprechender Ansprüche aufgrund der unsicheren Rechtslage bis 2011 gehemmt war. Laut „test.de“ hat dies zur Folge, dass die Bearbeitungsgebühren mindestens für ab November 2004 ausgezahlte Konsumentenkredite zurückgefordert werden können. Möglicherweise sind auch Rückforderungen für davor liegende Jahre möglich.

Verbraucher sollten Bearbeitungsgebühren rasch zurückfordern

Das aktuelle BGH-Urteil dürfte somit einige Banken in Deutschland durchaus ins Schwitzen bringen. Verbraucher sollten sich jedoch beeilen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Berufung auf die Stiftung Warentest schreibt „deutschlandfunk.de“, dass höchste Eile geboten ist. Für Kredite, die zum 1. November 2004 aufgenommen wurden, läuft die zehnjährige Verjährungsfrist zum 1. November 2014 ab. Wenn es um die Erstattung der Bearbeitungsgebühren für Kredite geht, die schon einige Jahre zurückliegen, sollte man die Verjährungsfrist berücksichtigen und gegebenenfalls keine Zeit verlieren, denn ansonsten ist das Geld leider verloren.