Gericht verpflichtet Bank Austria zur Weitergabe von Negativzinsen

Negativzinsen geistern als Schreckgespenst bereits seit einiger Zeit durch die Finanzwirtschaft und versetzen viele Institute in Alarmbereitschaft. Dies ist darin begründet, dass die Zinsen zu den zentralen Kennzeichen einer Bank gehören und diese gewissermaßen ausmachen. Sparer bringen ihr Geld zur Bank, um Zinsen auf das Guthaben zu erhalten. Gibt es keine Sparzinsen mehr, dürften viele Verbraucher den altbewährten Sparstrumpf oder ein Depot unter der Matratze vorziehen, da das Sparen bei der Bank für sie an Attraktivität verloren hat.

Wenn es dahingegen um einen Kredit geht, sind Zinsen für Verbraucher ein notwendiges Übel, um die gewünschte Finanzierung zu erhalten. Negativzinsen dürften hier also einen besonderen Reiz ausmachen. Da die Kreditzinsen eine zentrale Säule des Geschäftsprinzips von Kreditinstituten sind, können negative Zinsen somit zu einer existenziellen Bedrohung werden.

Bank Austria unterliegt vor Gericht

Angesichts der bizarren Situation, die die Finanzwelt gewissermaßen Kopf stehen lässt, hatte die Bank Austria Gegenmaßnahmen ergriffen. Im Zuge dessen wurden die Kunden über einen Ausschluss der Weitergabe von Negativzinsen bei Fremdwährungskrediten informiert. Der Sollzinssatz von 0,00001 Prozent wurde laut „wirtschaftsblatt.at“ als Untergrenze definiert. Grund für dieses Vorgehen ist die Tatsache, dass der Libor, der bei Fremdwährungskrediten als Basis zur Zinsanpassung dient, ins Minus gerutscht ist.

Wie auf „derstandard.at“ zu lesen ist, schaltete sich der Verein für Konsumenteninformation, kurz VKI, in den Fall ein und zog gegen die Bank Austria vor Gericht. Nachdem der Verein bereits gegen die Raiffeisenbank Bodensee erfolgreich war, konnte er nun einen weiteren Sieg zugunsten der Konsumenten feiern. Die Bank Austria unterlag dem VKI und wurde somit gerichtlich zur Weitergabe von Negativzinsen verpflichtet. Das Wiener Handelsgericht stimmte dem VKI dahingegen zu, dass die Definition einer Zinsuntergrenze ohne Obergrenze nicht zulässig sei und daher keine gültige Zinsklausel darstelle. Nun wird wohl der Oberste Gerichtshof ein Urteil fällen müssen.