Europäischer Gerichtshof greift ins österreichische Bankgeheimnis ein

Das Bankgeheimnis beziehungsweise Bankkundengeheimnis sorgt dafür, dass die Banken bezüglich der finanziellen Geschäfte ihrer Kunden Schweigen bewahren. Für die meisten Konsumenten ist dies eine absolute Selbstverständlichkeit und eine wesentliche Grundlage für das Vertrauensverhältnis zu ihrem Kreditinstitut. Die juristische Basis für das österreichische Bankgeheimnis findet sich in § 38 des Bankwesengesetzes und sieht vor, dass Banken nur Auskünfte erteilen dürfen, wenn ein richterlicher Auftrag mit anhängigem Strafverfahren oder ein Finanzstrafverfahren aufgrund eines vorsätzlichen Finanzvergehens besteht. Ansonsten legen die Institute selbst staatlichen Stellen gegenüber Verschwiegenheit an den Tag.

EuGH kippt österreichisches Bankgeheimnis teilweise

In Anbetracht des hohen Stellenwerts des Bankgeheimnisses im österreichischen Finanzwesen erscheint die Tatsache, dass sich der Europäische Gerichtshof damit befasst und dieses zum Teil gekippt hat, besonders brisant. Wie unter anderem auf „kleinezeitung.at“ zu lesen ist, hat der EuGH am 14. April 2016 entschieden, dass österreichische Sparkassen-Filialen mit den deutschen Finanzbehörden kooperieren und diesen gegenüber die Finanzen verstorbener deutscher Kunden offenlegen müssen.

Der Europäische Gerichtshof soll den Eingriff in das Bankgeheimnis Österreichs vor allem vorgenommen haben, um zu verhindern, dass deutsche Verbraucher das Fehlen einer Anzeigepflicht in Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer in Österreich ausnutzen. Deutsche Institute unterstützten ihre Kunden oftmals zumindest indirekt bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer, indem sie österreichische Filialen betrieben und dort das Vermögen deutscher Kunden gewissermaßen vor dem deutschen Fiskus versteckten. All dies weiß „kleinezeitung.at“ zu berichten.

Das Schlupfloch, das bislang viele Deutsche genutzt haben, um die Steuerlast im Erbfall zu minimieren, wurde demnach geschlossen. In Anbetracht der Tatsache, dass laut „faz.net“ bereits seit 2011 ein Abkommen mit Österreich bezüglich des Austausches steuerrelevanter Informationen besteht, war eine solche Entscheidung zu erwarten. Ab 2017 soll sich Österreich zudem an dem Automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen beteiligen, so dass mehr Transparenz geschaffen wird.