Banken machen Verbrauchern bei der Rückerstattung der Kreditbearbeitungsgebühren Probleme

Verbraucher, die sich in Sachen Kredit an eine Bank ihres Vertrauens wenden und dort auch die gewünschte Finanzierung erhalten, müssen hierfür keine Bearbeitungsgebühren zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgelegt, wie unter anderem auf „focus.de“ zu lesen ist. Dieses Urteil ist nicht nur für Verbraucher, die einen neuen Kredit aufnehmen möchten, von Belang, sondern dürfte auch all diejenigen interessieren, die bereits einen Kredit aufgenommen haben, denn diese können die unrechtmäßig erhobenen Gebühren zurückverlangen. Wie „anwalt.de“ berichtet, könnten sich die Rückforderungen für erhobene Kreditbearbeitungsgebühren in den Jahren 2005 bis 2013 auf bis zu 13 Milliarden Euro belaufen.

Keine Bearbeitungsgebühr für Kredite

Dass ein Kredit mit Kosten verbunden ist, versteht sich von selbst. Dass die Banken aber neben Zinsen noch Bearbeitungsgebühren erheben, hat der deutsche Bundesgerichtshof im Mai 2014 für unangemessen erklärt. Bislang haben Institute die zusätzlichen Kreditbearbeitungsgebühren stets mit dem Aufwand erklärt, den die individuelle Beratung sowie die Prüfung der Kreditwürdigkeit mit sich bringen. Der BGH machte klar, dass die Banken damit vor allem ihre eigenen Interessen verfolgen und die anfallenden Kosten daher nicht einfach an ihre Kunden weitergeben können.

Banken verweigern Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr

In Anbetracht des BGH-Urteils vom 13. Mai 2014 wird deutlich, dass Kreditnehmer in den vergangenen Jahren oftmals unrechtmäßig zur Kasse gebeten wurden. Verbraucher haben nun die Gelegenheit, eine Rückzahlung zu verlangen, doch viele Banken stellen sich diesbezüglich quer. Zahlreiche Bankkunden wollen sich das aktuelle BGH-Urteil zunutze machen und fordern ihr Geld zurück. Die Banken und Sparkassen zeigen sich jedoch uneinsichtig. Der Bankenfachverband gibt an, dass die Ansprüche drei Jahre nach Zahlung der Bearbeitungsgebühr verjähren würden, so dass viele Verbraucher kein Recht mehr hätten, eine Erstattung zu verlangen.

Wer sich mit einer bloßen Absage seiner Bank nicht zufriedengeben will, sollte sich einen kompetenten Anwalt suchen und zunächst im Rahmen einer ausführlichen Rechtsberatung klären, inwiefern sich die Forderungen durchsetzen lassen. Gleichzeitig hat man so einen erfahrenen Juristen an seiner Seite, der einen in dieser Angelegenheit beraten und vertreten kann.