Arbeiterkammer OÖ erreicht mehr Konsumentenschutz im Kreditwesen

Das Kreditwesen ist eines der Kernkompetenzen der Banken und Kreditanstalten und dementsprechend wichtig für Unternehmen aus der Branche. Wer Kapital für eine Anschaffung benötigt und über keine entsprechenden Ersparnisse verfügt, wendet sich üblicherweise mit seinem Finanzierungswunsch an eine Bank. Im Zuge dessen fühlt man sich als Konsument gewissermaßen gezwungen, die Gebühren der jeweils kreditgebenden Bank zu akzeptieren. Es steht natürlich jedem Verbraucher frei, ein Kreditangebot auszuschlagen, doch wer die Finanzierung braucht, nimmt mitunter einige Unannehmlichkeiten in Kauf.

Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich für Konsumenten in Sachen Kreditgebühren ein

Die Arbeiterkammer in Österreich sieht sich in der Pflicht, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und widmet sich unter anderem auch dem Thema Kredit. Dies zeigt die Tatsache, dass die Arbeiterkammer Oberösterreich unlängst einen Rechtsstreit mit der Bawag PSK führte, um mehr Konsumentenrechte im Kreditwesen zu erreichen. Wie auf „news.at“ zu lesen ist, waren die Bemühungen der Arbeiterkammer auch von Erfolg gekrönt. Vor dem Obersten Gerichtshof hat die Arbeiterkammer Oberösterreich um Kreditgebühren gestritten und mit der Bawag PSK einen juristischen Kampf ausgefochten. Das OGH entschied zugunsten der Arbeiterkammer OÖ und somit zugunsten der österreichischen Konsumenten.

Der Oberste Gerichtshof hat laut „news.at“ beschlossen, dass es nicht zulässig sei, Kreditgebühren für die Ausstellung einer Restschuldbestätigung zu erheben. Dieser Service muss demnach kostenlos von den Banken angeboten werden. Auch die Schließung von Kreditkonten muss dem OGH zufolge kostenlos sein und darf dem Kunden nicht in Rechnung gestellt beziehungsweise nicht verrechnet werden.

Als Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Österreich hatte die Arbeiterkammer Oberösterreich auf die Beschwerden von Bankkunden reagiert, die über die Gebühren für eine Kontoschließung bei Krediten sowie für die Ausstellung einer Restschuldbestätigung verärgert waren. Das aktuelle Urteil, das für die österreichischen Verbraucher äußerst erfreulich ausgefallen ist, findet ab sofort bei allen Kreditverträgen Anwendung, die dem seit dem 10. Juni 2010 geltenden Verbraucherkreditgesetz unterliegen. Österreichische Kreditnehmer sollten gegebenenfalls bereits gezahlte Kreditgebühren von ihrer Bank zurückfordern und können sich dabei auf das aktuelle Urteil des OGH berufen.